Homöopathie: von nichts kommt nichts

Die Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer neuen Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ gestrichen mit der Begründung, dass es keine Evidenz für eine spezifische Wirksamkeit homöopathischer Studien gibt.

Thema der Woche, 25.11.2019 von Dr. Marlies Karsch, Chefredakteurin

Homöopathie: von nichts kommt nichts

Die Diskussion um die Wirksamkeit von Homöopathie, um die Kostenerstattung homöopathischer Medikamente, um deren Zulassungsverfahren und um die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte geht seit Monaten durch die Medien. Dabei stehen Vertreter einer evidenzbasierten wissenschaftlichen Medizin Ärzten, Politikern und Patienten gegenüber, die zur Homöopathie ein eher emotionales oder ideologisches Verhältnis haben. Es fallen hierbei auch längst unsinnige Begriffe, wie beispielsweise „Schulmedizin“, als wäre es negativ, wenn Ärzte eine geregelte Ausbildung haben. Mitstreiter bei den aktuellen Konflikten ist auch die Pharmaindustrie, die mit Homöopathika ihr Geld verdient und vehement ihre eigenen finanziellen Interessen vertritt (siehe auch das Thema der Woche 25-2019).

Die Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer neuen Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ gestrichen mit der Begründung, dass es keine Evidenz für eine spezifische Wirksamkeit homöopathischer Studien gibt. Der Vorsitzende des G-BA spricht sich ebenso wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen die freiwillige Erstattung homöopathischer Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenkassen aus. Laut KBV kostet die Erstattung von Homöopathika jährlich ca. 70 Mio Euro, was bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis schwer zu vertreten ist. Außerdem weckt eine Kostenerstattung den Eindruck, dass Globuli eindeutig wirksam seien. Dies kann im Einzelfall gefährlich werden, z. B. wenn das bei schweren Erkrankungen zum Verzicht auf wirksame Therapien führt. Gesundheitsminister Jens Spahn hingegen spricht von 20 Mio Euro, die eine Homöopathie-Erstattung die Beitragszahler der GKV kosten würden. Aufgrund dieser „Größenordnung“ hält er eine weitere Kostenübernahme durch die GKV für „so okay“. Deswegen möchte er auf eine „emotionale“ Diskussion verzichten und die Kostenerstattung für Homöopathie nicht antasten.

In Großbritannien und neuerdings auch in Frankreich werden aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise Kosten für Globuli nicht mehr erstattet. Während die Kritik an der Homöopathie vielerorts zunimmt, setzt der Bayerische Landtag ein gegensätzliches Signal. Er gibt eine Homöopathiestudie in Auftrag, die untersuchen soll, ob durch Homöopathie der Einsatz von Antibiotika reduziert werden kann. So soll der Zunahme multiresistenter Keime entgegengewirkt werden. Als Begründung für diese Studie wurden wissenschaftliche Belege genannt, dass Homöopathie auch bei „schwerer Sepsis“ nützlich sei und dass im Bereich von HNO-Erkrankungen, z. B. Otitis media, homöopathische Medikamente den Antibiotikagebrauch reduzieren könnten. Ein wissenschaftlicher Beleg für diese Behauptungen konnte aber auf Anfrage von MedWatch nicht vorgelegt werden.

Wie bereits im Thema der Woche 25 dieses Jahres beschrieben, kommen Homöopathika bei der Zulassung ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsbeleg aus, da ein „Binnenkonsens“ von Homöopathen ausreichend ist. Eine Herstellerfirma von Homöopathika ging juristisch gegen Kritikerinnen vor, die Homöopathie einen wissenschaftlichen Wirksamkeitsbeleg „über den Placeboeffekt hinaus“ absprachen, obwohl dieser, falls überhaupt vorhanden, bestenfalls dürftig ist. Eine Kostenerstattung von Homöopathika und eine Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erwecken den falschen Eindruck, dass Homöopathie eine wissenschaftlich belegte alternative Behandlungsmethode ist. Patienten wird so die wichtige Information vorenthalten, dass es bei der Homöopathie, neben Geld, um medizinische „Eminenz“ geht und nicht um Evidenz.

Marlies Karsch, Chefredakteurin